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Externe Feststellungsprüfung

Feststellungsprüfung ist ein Kurzwort für “Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland”.

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden drei Fächer schriftlich und ein Fach mündlich geprüft.

Die Prüfungsfächer richten sich nach den gewählten Schwerpunkten.

Die erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung ist eine Voraussetzung zur Aufnahme eines Fachstudiums an allen deutschen Hochschulen, die das entsprechende Fach anbieten.